Gesundheitliche Vorausplanung

Wer urteilsfähig ist, kann über die medizinische Behandlung und finanzielle Angelegenheiten selbst entscheiden. Aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ist das manchmal nicht mehr möglich.

Mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und weiteren letztwilligen Verfügungen können Sie im Voraus regeln, was dann geschehen soll:

Instrumente der Vorausplanung

Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag
Anordnungen für den Todesfall
Organspende
Testament