Vorsorgeauftrag

In einem Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer für Sie Ihre administrativen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten erledigen soll, wenn Sie urteilsunfähig geworden sind. Folgende Aufgaben können Sie in einem Vorsorgeauftrag regeln:

  • Personensorge
    d.h. die Sicherstellung eines geordneten Alltags (z.B. Entscheidungen über die Wohnsituation und die Betreuung)
  • Vermögenssorge
    d.h. die Wahrung von finanziellen Interessen, das Bezahlen von Rechnungen, das Verwalten von Einkommen und Vermögen
  • Rechtsverkehr
    d.h. das rechtliche Handeln, das erforderlich ist, um die Personen- und Vermögenssorge für eine Person zu erbringen wie z.B. die Vertretung gegenüber Behörden, Privatpersonen oder dem Vermieter.

Reicht eine Vollmacht nicht?

Ein Vorsorgeauftrag tritt erst im Kraft, nachdem die auftraggebende Person urteilsunfähig geworden ist. Eine Vollmacht verliert hingegen ihre Wirksamkeit, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig wird. Dieser kann zwar in der Vollmacht festlegen, dass diese auch nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit gelten soll. Eine solche Vollmacht kann für die Zeit der vorübergehenden Urteilsunfähigkeit genügen, nicht aber, wenn die Urteilsunfähigkeit andauert.

Wer entscheidet, wenn ich keinen Vorsorgeauftrag erstellt habe und urteilsunfähig werde?

Das hängt von Ihren Lebensumständen ab:

  • Verheiratete und eingetragene Partner
    Diese verfügen über bestimmte Vertretungsrechte. Für ausserordentliche Vermögenshandlungen braucht es hingegen die Zustimmung der KESB.
  • Single und Konkubinatspartner
    Bei ihnen wird die KESB einen Beistand ernennen.

Wie schreibe ich einen Vorsorgeauftrag?

Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen:

  • Sie schreiben den Vorsorgeauftrag von Anfang bis Ende von Hand, Sie datieren und unterschreiben ihn
  • Sie lassen den Vorsorgeauftrag von einem Notar öffentlich beurkunden.

Hier finden Sie ein Muster eines Vorsogeauftrages, den Sie Ihren Bedürfnissen anpassen können. Mit dem Konfigurator der Luzerner Kantonalbank können Sie auch kostenlos eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorlage für einen Vorsorgeauftrag erstellen. Damit der Vorsorgeauftrag Gültigkeit erlangt, müssen Sie diesen entweder handschriftlich verfassen oder vom Notar öffentlich beurkunden lassen.

Eine öffentliche Beurkundung ist sinnvoll, wenn Sie aus motorischen Gründen nicht in der Lage sind, den Vorsorgeauftrag von Hand zu verfassen, oder wenn Ihre Urteilsfähigkeit bei der Errichtung des Vorsorgeauftrags später angezweifelt werden könnte, oder wenn Ihre Finanzverhältnisse komplex sind.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl von Organisationen vor, die Unterlagen für die Erstellung eines Vorsorgeauftrags anbieten

DOCUPASS Pro Senectute Schweiz

Vorsorgedossier Dialog Ethik

Vorsorgemappe Caritas Schweiz