Testament

Was soll mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen? Ist es Ihnen wichtig, eine Person ausserhalb Ihrer gesetzlichen Erben zu berücksichtigen? Möchten Sie nach Ihrem Tod eine bestimmte Organisation finanziell unterstützen?

Mit einem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Sie schaffen damit Klarheit für sich und Ihre Angehörigen.

Man unterscheidet drei Testamentformen:

  • Das eigenhändige Testament
    Das eigenhändige Testament schreiben Sie selber. Damit es gültig ist, müssen Sie das Testament von Anfang bis Ende von Hand schreiben, mit Ihrer Unterschrift sowie das Ausstellungsdatum und –ort versehen.
  • Das öffentliche Testament
    Das öffentliche Testament wird von einem Notar errichtet. Ein öffentliches Testament ist sinnvoll, wenn Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten motorischen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, das Testament von Hand zu verfassen; wenn Ihre Urteilsfähigkeit bei der Errichtung des Testaments später angezweifelt werden könnte; wenn Ihre Finanz-, Erb- und Familienverhältnisse komplex sind.
  • Das mündliche Nottestament
    Das mündliche Nottestament ist nur für Notfälle gedacht. So kann der letzte Wille noch auf dem Sterbebett an zwei Zeugen mündlich erklärt werden. Einer der Zeugen hat die Erklärung unter Angabe des Ortes und des vollständigen Errichtungsdatums sofort aufzuschreiben und mit der Unterschrift beider Zeugen unverzüglich bei einer Gerichtsbehörde einzureichen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl von Organisationen vor, die Unterlagen für die Erstellung eines Testaments anbieten:

Vorsorgedossier Dialog Ethik

Vorsorgemappe Caritas Schweiz

Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres Testaments benötigen, empfehlen wir Ihnen mit einem Notar Kontakt aufzunehmen

Eine Liste der Notarinnen und Notare im Kanton Luzern finden Sie hier