Spezialisierte Palliativpflege wird höher vergütet

Die Anpassung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Durch die Erhöhung der entsprechenden Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird die spezialisierte Palliativpflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im ambulanten Bereich sowie in spezialisierten Institutionen der stationären Langzeit gestärkt.

Die beschlossene Neuregelung ist für eine Übergangszeit gedacht. Denn ab 2032 wird die einheitliche Finanzierung aller ambulanter und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS) umgesetzt. Ab dann werden neu ausgehandelte Tarife gelten.

Weitere Informationen:

KVV- und KLV-Änderung und erläuternde Berichte

Medienmitteilung des Bundesamts für Gesundheit BAG vom 12. Juni 2026